Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht |
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Betrifft: Jugendgerichtshof Wien Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht der Vereinigung der österreichischen Richter übermittelt die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf betreffend die geplante Auflösung des Jugendgerichtshofes Wien. Die pflegschaftsgerichtliche Situation in Wien würde durch die Änderung massiv verschlechtert. Kurz zusammengefasst einige Argumente: - Die konzentrierte Betreuung der Jugendlichen ginge verloren: Eine durchdachte Konzentration von Experten steht zur Verfügung: Speziell ausgebildete Pflegschaftsrichter, die Jugendgerichtshilfe mit Psychologen und Sozialarbeitern, der Jugendwohlfahrtsträger (Magistratsabteilung 11), eine eigene Polizeiabteilung, und nötigenfalls der Strafrichter. Diese sind unter einem Dach und stehen daher rasch zur Verfügung. In Zukunft hätten diese statt mit 5 Richtern an 1 Gericht mit 32 Richtern an 12 Gerichten zusammenzuarbeiten! - Die Prävention bei den Jugendlichen besteht vor allem in den pflegschaftsgerichtlichen Maßnahmen in Kombination mit dem Strafrecht. Dies bringt mehr Erfolg als Strafrecht allein, das nur eine Form des Eingriffes ist. Die Bedeutung des Jugendgerichtshofes Wien liegt in der zusammengefassten Betreuung Jugendlicher, deren Entwicklung gefährdet ist. Durch die Verstreuung der Kompetenzen und der Experten würde die Expertise zersplittert. Dies führte zu erheblichem Organisations- und Kostenmehraufwand. - Die Vertretung der Jugendlichen im Strafverfahren vor den Bezirksgerichten würde entweder verloren gehen oder zeit- und kostenintensiv zu organisieren sein: Kommen die Eltern zur Verhandlung des Kindes beim Jugendgerichtshof nicht, kann ein anwesender Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe sofort zum Vertreter im Verfahren bestellt werden. In Zukunft wäre dies nicht möglich, da die 12 Bezirksgerichte keine ständig anwesende Jugendgerichtshilfe hätten. - All dies wird im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Dieser hat nur 2 allgemeine, die räumliche und die finanzielle, Situationen im Auge: leerstehende Räumlichkeiten im Landesgericht für Strafsachen Wien zu füllen und den Transport von Häftlingen zwischen Gericht und Haftanstalt zu vermeiden. Allein durch den Umbau der Justizanstalt Wien-Josefstadt zur Aufnahme Jugendlicher entstünden enorme Kosten. Weiteres Geld wäre für die Raummiete an Bezirksgerichten und für die Jugendgerichtshilfe erforderlich. Die Situation der Jugendlichen würde sich also nachhaltig verschlechtern, weshalb die Beibehaltung des Jugendgerichtshofes Wien empfohlen wird. mit freundlichen Grüßen! -Mag. Franz Mauthner |