Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht

AKTUELLES

Brief an den Bundesminister vom 3.5.2002

An den
Herrn Bundesminister für Justiz
Dr. Dieter Böhmdorfer

Museumstraße 7
1070 Wien

Betrifft: Jugendgerichtshof Wien

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Obwohl die FamilienrichterInnen zu jenen gehören, die die geplante Maßnahme professionell umzusetzen hätten, erlangten wir erst über die Medien von der beabsichtigten Schließung des Jugendgerichtshofes Wien Kenntnis. Selbstverständlich ist dies eine Möglichkeit politischer Willensbildung; im Sinne richterlichen Selbstverständnisses wird jedoch der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass wir als Experten gehört werden, unsere Überlegungen vorbringen können und diese bei einer endgültigen Entscheidung berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Punkte, die die Familien- und AußerstreitrichterInnen im einzelnen zu bedenken geben möchten:

1.) Die als kriminelle Infektion bezeichnete Gefahr eines Kontaktes der beschuldigten oder verurteilten Jugendlichen mit erwachsenen Straftätern, die sich selbst bei noch so strikter Trennung nicht verhindern läßt, gibt zur Befürchtung Anlaß, dass die durchaus erwünschte abschreckende Wirkung einer Untersuchungs- oder Strafhaft dann erst recht den Keim zu einer Gefährdung der Entwicklung dieser Jugendlichen mit sich bringt. In der Öffentlichkeit teilen diese Sorge auch andere Fachleute und die Bevölkerung.

2.) Mag dies noch eine abstrakte, wenn auch gewichtige Überlegung sein, ist jedenfalls zu bedenken, dass die bisherige Zusammenarbeit von Straf- und Pflegschaftsrichtern in dieser Form nicht mehr möglich wäre, wenn die Strafverhandlung beim Landesgericht und das Pflegschaftsverfahren bei einem der 12 Bezirksgerichte in Wien anhängig ist.

Die bisherige, auch international vorbildliche Kooperation Jugendgerichtshof - Jugendgerichtshilfe - und Jugendwohlfahrt (Amt für Jugend und Familie, das seinen Standort am Jugendgerichtshof ausrichtete) würde in Pflegschaftsverfahren räumlich sehr zersplittert und extrem verschlechtert. Es bestehen begründete Zweifel, dass diese Betreuung der Pflegebefohlenen selbst bei größter Anstrengung nicht aufrecht erhalten werden kann. Sicherlich nicht jedoch mit dem bisherigen finanziellen und personellen Aufwand.

3.) Auch aus Gründen der Rechtssicherheit und -einheit ist die Konzentration der Pflegschaftsverfahren, bei denen sich Jugendliche in einem Erziehungsnotstand befinden, bei wenigen RichterInnen für ganz Wien besser als eine Zersplitterung auf 12 Wiener Bezirksgerichte. Dies würde auch dem im Zusammenhang mit der Auflösung der kleinen Bezirksgerichte außerhalb Wiens geäußerten Ziel des Bundesministeriums für Justiz nach Spezialisierung zuwiderlaufen.

4.) Noch mehr bei allen 12 Gerichten zu vermissen wäre die Jugendgerichtshilfe als ad hoc zu bestellender gesetzlicher Vertreter von Jugendlichen im Strafverfahren, wenn zwar der Jugendliche vorgeführt wird, aber keiner seiner Eltern erschienen ist. Das bedeutet daher eine schlechtere Vertretung der Jugendlichen im bezirksgerichtlichen Strafverfahren oder frustrierte Termine und zusätzliche Kosten.

5.) Eine Kostenersparnis ist im übrigen auch aus diesem Grund nicht realistisch: Es entfallen zwar Gefangenentransporte zwischen Landesgericht und Jugendgerichtshof, dafür werden, wenn es nach dem Vorschlag geht, zukünftig Transporte zwischen Landesgericht und 12 Bezirksgerichten als in Jugendstrafsachen tätigen Gerichten und allenfalls auch für Pflegschaftssachen benötigt.

Insgesamt äußert daher die Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht der Vereinigung der österreichischen Richter die Befürchtung, dass die organisatorisch motivierte Veränderung betreffend den Jugendgerichtshof Wien für die Jugendstraf- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit in Wien Verschlechterungen bringt, die die Verbesserungen bei weitem überwiegen. Es wird daher bei der weiteren Verfolgung dieses Projektes eine neuerliche Abwägung der Konsequenzen unter Berücksichtigung dieser Argumente erhofft.

Für die Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht
der Vereinigung der österreichischen Richter

hochachtungsvoll

Mag. Franz Mauthner

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